„Beilackieren ist immer öfter erforderlich“ Der ZKF kritisiert die Position des AZT zur Beilackierung
„Beilackieren ist immer öfter erforderlich“
Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) kritisiert die Position zur Beilackierung des Allianz Zentrum für Technik (AZT). In seiner aktuellen Stellungnahmefordert der Berufsverband die Anerkennung der Reparaturrealität, die eine Beilackierungimmer öfter notwendig macht.
Mit Verwunderung hat der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) die Pressemel-
dung der Allianz Deutschland AG vom 17.7.2014 zum Thema „Beilackieren“ zur Kenntnis genomm-
en. „Wir wurden von der technischen Mitteilung 13/2014 des Allianz Zentrum für Technik (AZT) überrascht“, erklärt Hauptgeschäftsführer Dr. Klaus Weichtmann und fügt hinzu: „Der ZKF kritisiert die fachlichen Ausführungen und vor allem den Ton derPressemeldung.“
Reparierender Betrieb und Kfz-Sachverständige entscheiden
In der Stellungnahme des ZKF heißt es: „Unter Berufung auf das versicherungseigene AZT behauptet die Allianz-Versicherung, dass nur der Lackierfachmann in der Lage sei zu beurteilen, ob im Rahmen einer Unfallreparatur eines Fahrzeuges eine Farbangleichung (Beilackierung) erforderlich sei, alles andere sei Kaffeesatzleserei“. Der ZKF stellt dazu fest: „Über den Reparaumfang entscheidet nicht die Versicherung, sondern der reparierende Betrieb durch Kostenvornschlag oder der Kfz-Sachverständige durch Gutachten.“
Bei fast jeder Reparaturlackierung ist die Farbangleichung notwendig
Das Allianz Zentrum für Technik hatte in seiner technischen Mitteilung ausgeführt, dass Entscheidung zum Beilackieren erst nach Anmischen der Farbtöne und der Herstellungeines Farbmusterbleches getroffen werden könne. In der gleichen Pressemeldung werde jedoch zutreffend festgestellt, dass etwa 40.000 unterschiedliche Farbtöne auf dem Marktseien und Farbtonunterschiede nicht immer vermeidbar seien. Hierzu stellt ZKF-Präsident Peter Börner fest: „Die Reparaturrealität in deutschen Werkstätten sieht heute gerade deshalb so aus, dass in bis zu 90 Prozent aller Fälle bei modernen Fahrzeugen eine Farbtonangleichung erforderlich und durchführbar ist.“
Keine Abwälzung der Kosten auf den Betrieb
Die Forderung des Verbandes ist eindeutig: „Nicht nur der Lackierfachmann, sondern auch der Kfz-Sachverständige muss in der Lage sein, die Notwendigkeit einer Beilackierung einzuschätzen. Wird das Risiko einer späteren Farbtonabweichung als gegeben angesehen, dann ist die Beilackierung im Kostenvoranschlag oder dem Gutachten aufzuführen.“
Entscheidend ist laut ZKF vor allem der Zeitpunkt für die Entscheidung über die Beilackierung. „Wenn die Allianz-Versicherung fordert, dass erst während des Lackierprozesses die Entscheidung über die zusätzlich erforderliche Beilackierung abweichend vom Kostenvoranschlag oder dem Gutachten getroffen werden soll, dann ist dies eine Reparaturerweiterung“ unterstreicht der ZKF-Präsident. „Diese muss der lackierende Betrieb mit dem Kunden, der Versicherung und dem beauftragten Sachverständigen abstimmen. Die Abstimmung kann aber unmöglich während des Lackierprozesses erfolgen, weil die erforderliche Zeit fehlt.“
Das Problem:
Entscheidet sich der ausführende Betrieb kurzfristig ohne Abstimmung für dieBeilackierung, gab es
in der Vergangenheit erhebliche Diskussionen, die anfallenden Zusatzkosten beim leistungs-pflichtigen Versicherer abzurechnen. Peter Börner: „Es kann aber nicht sein, dass der Versicherer die Kosten einer Beilackierung unter Berufung auf den Kostenvoranschlag oder das Gutachten nicht übernimmt, sondern auf den Betrieb abwälzt. Dieses Verhalten steht auch im Widerspruch zum AZT-Leitsatz, dass erst während des Lackierens über die Beilackierung entschieden wird.“
Stellungnahme des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik im Wortlaut:
Mit Verwunderung nimmt der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) die
Presse-meldung der Allianz Deutschland AG vom 17.7.2014 zum Thema „Beilackieren“ zur Kenntnis.Unter Berufung auf das versicherungseigene Allianz Zentrum für Technik (AZT) behauptet die Allianz-Versicherung, dass nur der Lackierfachmann in der Lage sei zu beurteilen, ob im Rahmen einer Unfallreparatur eines Fahrzeuges eine Farbangleichung (Beilackierung) erforderlich sei,alles andere sei „Kaffeesatzleserei“. Ferner wird ausgeführt, dass diese Entscheidung erst nachdem Anmischen der Farbe und der Herstellung eines Farbmusterbleches getroffen werden könne. Inder gleichen Pressemeldung wird jedoch zutreffend festgestellt, dass etwa 40.000 unterschiedliche Farbtöne auf dem Markt seien und Farbtonunterschiede nicht immer vermeidbar seien.
Hierzu stellt der ZKF fest:
1. Der Kunde, der die Reparatur eines Unfallschadens in Auftrag gibt, erwartet stets ein einwand-freies Ergebnis. Dies gilt auch für die Lackierung. Der Kunde wird Farbtonunterschiede zwischen reparaturlackierten und originalen Flächen nicht akzeptieren, zumal eine Farbangleichung technisch realisierbar ist.
2.Über den Reparaturumfang entscheidet nicht die Versicherung, sondern der reparierende Betrieb durch Kostenvoranschlag oder der Kfz-Sachverständige durch Gutachten.
3.In bis zu 90 Prozent aller Fälle bei modernen Fahrzeugen ist eine Farbtonangleichung erforderlich und durchführbar. Nicht nur der Lackierfach mann, sondern auch der KFZ-Sachverständige Muss in der Lage sein, die Notwendigkeit einer Beilackierung einzuschätzen.Wird das Risiko einer späteren Farbtonabweichung als gegeben angesehen, dann ist die Beilackierung im Kostenvoranschlag oder dem Gutachten aufzuführen.
4. Wenn jedoch die Allianz-Versicherung fordert, dass erst während des Lackierprozesses die Entscheidung über die zusätzlich erforderliche Beilackierung abweichend vom Kostenvoranschlag oder dem Gutachten getroffen werden soll,dann ist dies eine Reparaturerweiterung, die der lackierende Betrieb mit dem Kunden, der Versicherung und dem beauftragten Sachverständigen abzustimmen hat. Diese Abstimmung kann unmöglich während des Lackierprozesses erfolgen, weil die erforderliche Zeit fehlt.
5. Entscheidet sich der ausführende Betrieb aber kurzfristig ohne Abstimmung für die Beilackierung, gab es in der Vergangenheit erhebliche Probleme, die anfallenden Zusatzkosten beim leistungspflichtigen Versicherer abzurechnen. Es kann aber nicht sein, dass der Versicherer die Kosten einer Beilackierung unter Berufung auf den Kostenvoranschlag oder das Gutachtennicht übernimmt, sondern auf den Betrieb abwälzt.Dieses Verhalten steht auch im Widerspruch zum AZT-Leitsatz, dass erst während des Lackierens über die Beilackierung entschieden wird.
6.Trotz allem Verständnis für die Belange der Versicherungswirtschaft, die Kosten einer schadens bedingten Fahrzeugreparatur möglichst niedrig zuhalten, ist es der falsche Weg,dem Versicherungs kunden eine notwendige Farbangleichung durch Beilackierung vorzuenthalten. Kann diese im Lackierprozess vermieden werden, erscheint sie auch nicht als Kostenfaktor. Der ZKF erwartet einen fairen Umgang aller am Schadenprozess beteiligten Kreise.